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Bachelor of Laws (LL.B.) Teil 2

Vom LL.B. zum LL.M.

Etwa 30 Prozent der Ausbildung vermitteln wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse. Folgerichtig liegt dann natürlich auch im juristischen Teil des Studiums der Schwerpunkt auf wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten, wie Steuer- oder Patentrecht. Die Regelstudienzeit des Studiengangs Bachelor of Laws (LL.B.) beträgt sechs bis sieben Semester. Darauf kann an den meisten Hochschulen der drei- bis viersemestrige Studiengang Master of Laws (LL.M.) anschließen. In Hamburg geht die private Bucerius Law School einen eigenen Weg und vergibt den Bachelor of Laws (LL.B.) an ihre Studenten auf dem Weg zum ersten Staatsexamen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich dieses Modell auch an den staatlich getragenen Hochschulen durchsetzt. Der akademische Grad Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein international anerkannter Abschluss.

Nicht eindeutige Berufsaussichten

Die Berufsaussichten sind im Moment als schwierig einzuschätzen. Da der Bachelor of Laws (LL.B.) weder zum juristischen Vorbereitungsdienst, noch zum Richteramt befähigt und auch eine Zulassung als Rechtsanwalt nicht möglich ist, kommt für Absolventen nur eine Stelle bei Versicherungen, Banken oder anderen Dienstleistungsunternehmen in Betracht.

Da der Markt jedoch schon mit ausgebildeten Volljuristen überschwemmt ist, bleibt es abzuwarten, ob sich der Bachelor of Laws (LL.B.) dank seiner fundierteren Wirtschaftsausbildung neben der klassischen juristischen Ausbildung etablieren kann. Mit einer vollständigen Umstellung der Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen, ist in naher Zukunft jedenfalls nicht zu rechnen.


 

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