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Abiturdurchschnittsnote, N.C. Teil 2

Bachelor-Studium auch ohne Top-Noten

Für einige Abiturienten ist es nicht möglich, die NC-Hürde  des gewünschten Bachelor-Studienfachs zu überwinden. Trotz nicht optimaler Abiturdurchschnittsnote gibt es jedoch eine Möglichkeit, doch noch immatrikuliert zu werden und das zu studieren, was man sich wünscht. Der Schlüssel dazu liegt in der Wartezeit.  Damit wird die Zeit zwischen Abitur und Studienzeit bezeichnet, in welcher der Bewerber im wahrsten Sinne des Wortes auf seinen Studienplatz „wartet“. In dieser Zeitspanne darf allerdings nicht studiert werden, sonst wird sie nicht als Wartezeit angerechnet. Möglich ist es jedoch beispielsweise, eine ehrenamtliche Tätigkeit wie ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren oder seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Hauptsache, man ist nicht in einen anderen Studiengang immatrikuliert.

Die Länge dieser Wartezeit ist wiederum abhängig von dem Unterschied zwischen der gewünschten Durchschnittsnote der Hochschule und der eigenen Note.  Je größer der Abstand ist, desto länger muss sich der Bachelor-Bewerber gedulden. Eine Übersicht über den geforderten NC und die dazu erforderliche Wartezeit der letzten Jahre ist in der Regel auf der Homepage der Hochschule zu finden. Für alle Bachelor-Interessenten ist es wichtig, sich dort zu informieren und sich somit  über die eigenen Chancen im Klaren zu sein.

Zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge

Doch auch für diejenigen Abiturienten gibt es Hoffnung, die trotz nicht so guter Noten sofort studieren möchten. Neben den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen existieren solche, für die kein NC gefordert wird. Die sonst gängige Bewerbung entfällt hierfür in vielen Fällen, weswegen eine sofortige Einschreibung innerhalb der festgelegten Immatrikulationszeit möglich ist.

Einige Hochschulen haben dennoch Forderungen an ihre Bachelor-Bewerber: Anhand einer Eignungsprüfung wird festgestellt, ob Fähigkeiten, Motivation und Kenntnisse des Interessenten mit den Anforderungen des Studiums übereinstimmen. An anderen Hochschulen ist ein fachspezifisches Vorpraktikum, bestimmte Sprachkenntnisse oder eine Ausbildung vor Studienbeginn Pflicht. Erfüllt ein Bewerber eines Bachelor-Studiengangs diese Mindestanforderungen nicht, kann er auch für zulassungsfreie Fächer eine Absage erhalten.

Gut zu wissen

Oftmals ist die Annahmequote der erfolgreichen Bewerber so schlecht (z.B. wenn ein Bewerber mehrere Zusagen erhält), dass die Hochschule ein so genanntes Nachrückverfahren starten muss. Für dieses Nachrückverfahren muss keine erneute Bewerbung erfolgen. Können auch hier nicht alle Plätze vergeben werden, so kann ein Losverfahren über die Vergabe der restlichen Plätze erfolgen - unabhängig von der Abiturnote! Um am Losverfahren teilzunehmen, ist eine separate Anmeldung erforderlich. Die jeweiligen Studierendensekretariate der Hochschulen geben Auskunft.

Es kann sich somit bezahlt machen, nach einer (ersten) Absage nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen. Mit viel Glück und den richtigen Informationen findet sich vielleicht doch noch ein Weg ins Traumstudium...


 

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