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BAföG

BAföG steigert finanzielle Möglichkeiten der Studenten

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht Bachelor-Studenten eine attraktive finanzielle Unterstützung. Zentrale Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern nicht zu viel verdienen.

BAföG Bachelor-Studium

Generell gilt: Um gefördert zu werden und BaföG zu erhalten, muss es sich bei dem Bachelor um eine Vollzeitausbildung (also mindestens 20 Wochenstunden) handeln. So ist laut  Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die Ausbildung eine „sich über mindestens ein halbes Jahr bzw. ein Schul- oder Studienhalbjahr erstreckende, planmäßig geordnete Vermittlung allgemeiner und/oder beruflicher und/oder wissenschaftlicher Kenntnisse oder Fertigkeiten durch hierzu qualifizierte Personen“. Die Ausbildung muss an einer Ausbildungsstätte öffentlicher Trägerschaft absolviert werden.

BAföG - Allgemeine Voraussetzungen der Förderung

Grundsätzlich gelten die allgemeinen BAföG-Regeln, so zum Beispiel im Bezug auf den Fachrichtungswechsel. Dieser darf nicht vollzogen werden, wenn es zu einem Fachsemesterverlust führt.

Der Antragsteller darf das 30. Lebensjahr nicht überschritten und den Bachelor nicht vor April 2001 begonnen haben. Gelegentlich werden Ausnahmen gemacht. Anerkannte Gründe, die den Altersübertritt rechtfertigen, sind beispielsweise Kindererziehung oder Krankheit.

Ausländer, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten und über eine dementsprechende Aufenthaltsberechtigung verfügen, können ebenfalls BAföG erhalten. Genaues regelt der Paragraph acht des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (BAföG). Generell erhalten nur solche Ausländer BAföG, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. EU-Bürger haben es dabei leichter, als Staatsbürger anderer Länder.

Es ist empfehlenswert, einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen, um die finanzielle Belastung des anstehenden Studiums einschätzen zu können. Hierzu wendet man sich an das Amt für Ausbildungsförderung seiner Stadt oder beim Auslands-BAföG an das für das jeweilige Land zuständige BAföG-Amt. So ist beispielsweise das Studierendenwerk Hamburg für die Förderung in den USA zuständig oder das BAföG-Amt in Köln für die Förderung in Großbritannien.


 

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