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ECTS

ECTS ist eine Abkürzung für das European Credit Transfer and Accumulation System. Seinen Ausgangspunkt hat das ECTS dabei in der recht diversen und völlig heterogenen europäischen Hochschulkultur, die deutlich mit dem insofern immer stärker werdenden Bedürfnis nach einer internationalisierten Form der Ausbildung kollidiert. Insofern soll das ECTS zuerst vor allem die Vergleichbarkeit von Studienleistungen in den Ländern der Europäischen Union herstellen. Außerdem soll das ECTS einen Wechsel zwischen den Hochschulen durch Anrechnung der erreichten Leistungen vereinfachen und anregen. Vor der Einführung des ECTS kannte jedes Land sein eigenes System zur Bewertung von Prüfungsleistungen, was dazu führte, dass Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, an inländischen Hochschulen gar nicht, oder bloß unzureichend anerkannt wurden. Das ECTS beseitigt dieses Problem nunmehr durch die Einführung eines eigenen Bewertungssystems.

Bei dem ECTS werden die - an Hochschulen immer noch üblichen - Zensuren durch ein Leistungspunktsystem ersetzt (den so genannten Credit Points). Bei denen im ECTS System entwickelten Credit Points handelt es sich um Punkte, die mit jeder Prüfungsleistung auf einer - europaweit einheitlichen - Bemessungsgrundlage erworben werden. Die Credit Points des ECTS sind insofern anrechenbar, sodass sie den Fortschritt des Studenten darstellen und klare Prüfungsziele normieren. So sind im ECTS etwa für das bestehen der Zwischenprüfung eine gewisse Menge an Punkten erforderlich, die der Student durch entsprechende Ergebnisse in Klausuren anhäufen muss. Dabei sind die Credit Points im ECTS als Grundlage der Leistungsbewertung nunmehr auf europäischem Niveau vergleichbar. Ein Arbeitgeber in Frankreich kann einen deutschen Studenten folglich ebenso zutreffen beurteilen, als dies bei einem französischen Studenten der Fall wäre.

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