Nach oben

Freiversuch

In einigen Studiengängen bekommen Studierende die Möglichkeit einen Freiversuch abzulegen. Darunter versteht man die Nichtanrechung der Abschlussprüfung, falls diese nicht erfolgreich abgelegt werden sollte. Die Prüfung kann sogar nur zu Verbesserung des Ergebnisses wiederholt werden. Sollte der zweite Versuch noch schlechter ausfallen, als der Freiversuch, dann wird in jedem Fall nur der Freiversuch gewertet.

Sollten beide Versuche nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, die Prüfung ein drittes und letztes Mal zu wiederholen. Besonders beliebt ist der Freiversuch bei Studenten der Rechtswissenschaften, da das juristische Staatsexamen als eine der schwersten universitären Abschlussprüfungen gilt und das Resultat so wichtig ist, wie in sonst fast keinem anderen Studiengang. Die Inanspruchnahme des Freiversuchs ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die jeweilige Regelstudienzeit nicht überschritten wurde.

Die Bestimmungen zum Freiversuch können, aufgrund der Länderhoheit in der Bildungspolitik, von Bundesland zu Bundesland variieren.

So bieten beispielsweise einige Länder den Freiversuch, sowohl für das erste als auch für das zweite juristische Staatsexamen an, andere nur für das erste. Die Vermutung, dass Studenten, die den Freiversuch unternehmen, aufgrund der kürzeren Studienzeit, im Vergleich zu ihren Kommilitonen, schlechter abschneiden, trifft dabei nicht zu.

Die meisten Studien zu diesem Thema belegen sogar eher das Gegenteil. Nachteile ergeben sich durch Unternahme eines Freiversuchs eigentlich keine, so dass man eigentlich nur dazu raten kann diesen Schritt zu gehen, denn eine super Übung unter echten Prüfungsbedingungen ist der Freiversuch in jedem Fall.

Das könnte Sie auch interessieren