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Bildungskredit Teil 2

Bei Zahlungsunfähigkeit bürgt der Bund

Die erhaltenen Leistungen sind nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise beglichen werden. Sollte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen werden, übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung. Auch für die Ausbildung im Ausland kann der Kredit in Anspruch genommen werden. Hierzu muss die Hochschule im Ausland der Heimatuni gleichwertig sein.

Wer kann den Bildungskredit erhalten?

Aussicht auf einen Bildungskredit für die Finanzierung des Bachelorstudiums haben Studenten, die dieses gemäß des Paragraphen 19 des Hochschulrahmengesetzes von 1999 absolvieren. Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, den Bildungskredit beantragen.

Darüber hinaus haben auch andere Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland besitzen die Möglichkeit, durch diesen Kredit gefördert zu werden. Unter bestimmten Bedingungen wird bei interessierten Ausländern auf diese Regelungen verzichtet und die Förderung unter einer Sonderregelung gewährt.


 

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