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Bachelor of Laws (LL.B.)

Bachelor of Laws (LL.B.)

Da die Bologna-Erklärung völkerrechtlich nicht bindend ist, besteht grundsätzlich keine Pflicht Bachelor- und Master-Abschlüsse einzuführen. Viele Rechtswissenschaftler zeigen sich somit sehr skeptisch gegenüber der Einführung eines Bachelor of Laws (LL.B.).

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Während viele Studiengänge inzwischen erfolgreich auf das neue Modell umgestellt worden sind, geht der Prozess im Bereich der Rechtswissenschaften und damit des Bachelor of Laws (LL.B.) nur sehr schleppend voran. Richter, Staats- und Rechtsanwälte wehren sich heftig gegen die, vor allem aus der Wirtschaft, häufig geforderte Einführung eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.).

Nichtsdestotrotz haben sich inzwischen einige Universitäten sowie Fachhochschulen dazu entschlossen, den Bachelor of Laws (LL.B.) anzubieten. Dabei ist dieser mit der klassischen juristischen Ausbildung über erstes und zweites Staatsexamen nicht zu vergleichen, da diese die Studenten immer noch strikt auf den Einsatz als Richter oder Staatsanwalt vorbereitet, obwohl nur etwa vier Prozent aller Absolventen im Staatsdienst unterkommen.

Wirtschaft verlangt nach dem Bachelor of Laws

Dies ist auch der Grund, weshalb die Wirtschaft so vehement die Einführung des Bachelor of Laws (LL.B.) verlangt. Von insgesamt 24 Hochschulen wird der Bachelor of Laws (LL.B.) inzwischen angeboten, die genaue Ausrichtung des Studiengangs kann aber von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich sein. Alles in allem wird der Fokus aber neben der juristischen, verstärkt auch auf die ökonomische Ausbildung gelegt, so dass der Studiengang häufig als Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws LL.B.) bezeichnet wird.

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