Studentenjob für das Bachelor-Studium | Bachelor-Vergleich.com

Nebenbei noch etwas dazu verdienen

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung ist das Jobben. Generell gilt, dass es vielseitige Studentenjobs in allen Varianten gibt. Neben dem Zeitaufwand des Studiums sollten Jobber, wenn sie BAföG empfangen, die Verdiensthöchstgrenze beachten.

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Wer auf der Suche nach einem Studentenjob ist, hat vielfältige Recherchemöglichkeiten. Einerseits kannst Du den Anzeigenteil in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Magazinen auf geeignete Angebote hin überprüfen. Aber auch im Internet besteht die Möglichkeit Nebenjobs zu finden. So bieten viele Universitäten auf ihren Homepages Links zu Jobseiten an. Darüber hinaus bestehen Portale mit „Schwarzen Brettern“, die freie Stellen offerieren. Hat man als Student aufgrund seines Studiengangs oder anderen Vorkenntnissen bestimmte Jobvorstellungen, kann man auch direkt an ein Unternehmen herantreten.

Jobben und BAföG- geht das zusammen?

Ein weiterer Aspekt, den Du als Jobber beachten solltest ist, dass bei BAföG-Bezug eine Verdiensthöchstgrenze besteht.

Diese beträgt für den Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten 4.800 Euro, somit ergibt sich pro Monat ein Limit von 400 Euro Brutto-Verdienst. Diese Regelung schließt die Vergütung von Pflichtpraktika während des Studiums aus. Der Höchstbetrag kann nach oben variieren, wenn der Student verheiratet ist und/oder Kinder hat. Dies ist auch der Fall, wenn Studiengebühren zu zahlen sind. Darüber hinaus werden Freibeträge bewilligt. Diese betragen etwa 255 Euro im Monat. Wer an privaten Einrichtungen Studiengebühren bezahlt, kann darüber hinaus auf Antrag einen bis zu 205 Euro erhöhten monatlichen Härtefreibetrag erhalten. Der "normale" Semesterbeitrag und die Verwaltungsgebühren an staatlichen Hochschulen sind gemäß dieser Regelung jedoch keine Studiengebühren.

Wenn der Hochschüler Kinder hat, so erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind, das bei dem Studenten lebt, um 470 Euro im Monat. Etwaige Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils werden vom Freibetrag abgezogen. Ist der Student verheiratet kommt ein weiterer Freibetrag in Höhe von 520 Euro hinzu. Hat der Ehepartner ein Einkommen, wird dieses vom Freibetrag abgezogen.

 

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