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Dissertation

Der Begriff Dissertation leitet sich vom lateinischen „dissertatio“ ab, was so viel bedeutet wie „Erörterung“, „Auseinandersetzung“ oder auch „ausführliche Besprechung“. Als Dissertation oder auch Doktorarbeit bezeichnet man eine wissenschaftliche Arbeit in schriftlicher Form, die der Erlangung eines Doktortitels an einer Hochschule bzw. Universität dient. Der gesamte Vorgang wird unter dem Begriff Promotionsverfahren subsumiert. Jede Fakultät an einer Universität regelt alle mit der Dissertation/Disputation beziehungsweise dem Promotionsverfahren verbundenen Formalien in einer Promotionsordnung.

Voraussetzung für eine Dissertation/Disputation ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Zulassung als Doktorand ist vor Beginn der Arbeit beim zuständigen Dekanat unter Benennung des Forschungsgegenstandes beziehungsweise des Arbeitsthemas zu beantragen. Die Dissertation/Disputation wird von einem Professor oder Dozenten (dem so genannten Doktorvater) betreut. Dissertationen entstehen oft an einem Institut, können aber auch von extern eingereicht werden.

Zum Promotionsverfahren gehören ein schriftlicher und ein mündlicher Teil. Der schriftliche Teil (also die Dissertation) ist der wichtigste Leistungsbestandteil. Die Dissertation muss eigenständig verfasst sein und neue Erkenntnisse im jeweiligen Gegenstand enthalten. Mit ihr weist der Kandidat nach, dass er in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten und die Methoden des Fachgebietes beherrscht. Einwandfreies Arbeiten ist unbedingt notwendig, da es beispielsweise bei der Übernahme fremder Texte ohne ordentliche Kennzeichnung oder bei nachgewiesenen Plagiaten auch nachträglich zur Aberkennung der Doktorwürde kommen kann.

Die Dissertation muss bestimmte formale Kriterien erfüllen, die ebenfalls in der Promotionsordnung geregelt sind. Ist die Dissertation fertig, so wird sie bei der jeweils zuständigen Fakultät eingereicht, wo ein Promotionsausschuss bestellt wird. Dieser prüft zunächst, ob alle formalen Kriterien erfüllt wurden. Ist dies der Fall, so wird die Dissertation angenommen und zwei oder drei Hochschulprofessoren oder Hochschuldozenten erstellen je ein schriftliches Gutachten über die Dissertation.

Bei positiver Beurteilung folgt nun der mündliche Teil des Promotionsverfahrens, die so genannte Disputation, manchmal auch Rigorosum oder Defensio genannt. Darunter versteht man eine mündliche Prüfung in den betreffenden Fachgebieten sowie eine öffentliche Verteidigung der Arbeit, die meist aus einem Vortrag besteht, woran sich Fragerunden durch die Prüfer anschließen. Die Zeitdauer der Disputation ist ebenfalls sehr unterschiedlich und in der Promotionsordnung reguliert.

Erst, nachdem der Kandidat alle erforderlichen Stufen des Promotionsverfahrens erfolgreich absolviert hat, wird das Verfahren abgeschlossen, und dem Kandidaten wird der Doktortitel verliehen. Dazu gehört neben der bestandenen Dissertation/Disputation auch der Nachweis über die Veröffentlichung der Arbeit. Die Publikation kann entweder über einen Verlag, im Selbstverlag, als Mikrofilm oder als elektronische Veröffentlichung geschehen.

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