Bachelor of Laws
Der Abschluss Bachelor of Laws wird für rechtswissenschaftliche Studienabschlüsse, also beim Jura-Studium, vergeben. Die offizielle Abkürzung LL.B. steht für Legum Baccalaureus, wobei das doppelte L den Plural "Rechte" kennzeichnet. Der Bachelor of Laws ersetzt jedoch nur bedingt das frühere Studiensystem mit erstem und zweitem Staatsexamen. Denn angehende Volljuristen, die als Anwalt oder Richter arbeiten möchten, müssen ein Rechtsreferendariat antreten, für welches nach wie vor das Staatsexamen vorgeschrieben ist, das auch nicht durch einen an den Bachelor anschließenenden Master of Laws ersetzt werden kann. Dennoch bietet das Rechtsstudium zum Bachelor of Laws für diejenigen Absolventen den passenden Abschluss, die sich zahlreiche Jobperspektiven in der Wirtschaft eröffnen möchten.