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Auswahlgespräche Teil 2

Das Auswahlgespräch

Wer die Hürde in Form von Mindest-Durchschnittsnote und Eignungstests gemeistert hat, kann zu einem dreißig- bis vierzig minütigen Gespräch mit der Auswahlkommission in die Hochschule eingeladen werden. Dort werden die potentiellen Bachelor-Kandidaten in persönlicher und fachlicher Hinsicht beurteilt. Es soll festgestellt werden, ob die Bewerber für den Bachelor-Studiengang und den damit in Verbindung stehenden Beruf qualifiziert sind. Es wird in vielen Fällen verlangt, dass die Motivation für das jeweilige Studium begründet wird. Außerdem stellt die Auswahlkommissionen Fragen zu Allgemeinkenntnissen, die den Studieninhalt betreffen. In vielen Fällen wird auch überprüft, ob der Bewerber Probleme erfassen und strukturieren kann, ob er  kritikfähig ist und argumentieren kann. Dabei ist zusätzlich  das persönliche Auftreten von Interesse.

Ablehnung oder Immatrikulation

Wer zu einem Auswahlgespräch eingeladen und aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann, muss innerhalb weniger Tage nach dem ursprünglichen Termin absagen und einen neuen beantragen. Versäumt das ein Bachelor-Bewerber, ist er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Letztendlich wird aus der Bewertung der Auswahlkommission und der Abiturdurchschnittsnote eine Gesamtnote gebildet. Die Gewichtung legt jede Hochschule individuell fest. Auf Basis dieser Gesamtnote entsteht eine Rangordnung aller Bewerber, von denen die Besten in das Bachelor-Studium immatrikuliert werden.  


 

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