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Durchlässigkeit der Hochschulen Teil 2

Bologna für mehr Durchlässigkeit

Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden Bachelorstudiengänge nicht nur an Universitäten und Fachhochschulen, sondern auch an Berufsakademien eingeführt. Abschlüsse akkreditierter Bachelorstudiengänge an Berufsakademien sind hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten gleichgestellt. Das bedeutet: Absolventen von Berufsakademien sind berechtigt, an ihr Bachelorstudium ein Masterstudium an einer Hochschule anzuschließen. Die Berufsakademien selbst verleihen allerdings keine Master-Abschlüsse.

Die neue Transparenz der Abschlussbezeichnungen soll auch den Wechsel zu Hochschulen im europäischen Ausland erleichtern. Mit einem Bachelor in der Tasche wird es grundsätzlich möglich sein, ein Masterstudium an jeder anderen europäischen Hochschule zu beginnen. Die Aufnahme wird nur noch durch die Universitäten selbst beschränkt: durch Aufnahmeprüfungen etwa oder durch einen Numerus Clausus.

Auch während des Studiums wird der Übergang zwischen den verschiedenen europäischen Hochschulen erleichtert: Das sogenannte „European Credit Transfer System“ (ECTS) soll die Anerkennung von Prüfungsleistungen vereinfachen. Wer als Bachelor-Student ein Auslandssemester absolviert, kann sich seine Leistungen an einer anderen europäischen Hochschule relativ problemlos auf sein Studium in Deutschland anrechnen lassen.


 

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