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Akademisches Prüfungsamt

Das Akademische Prüfungsamt einer Hochschule oder einer Universität wird umgangssprachlich auch als Prüfungssekretariat oder Prüfungsbüro bezeichnet. Das Akademische Prüfungsamt ist insbesondere für die Aufbewahrung der Prüfungsergebnisse der Studierenden zuständig.

Das Prüfungsamt ist unter anderem zuständig für die Ausstellung von Zeugnissen und für das Erstellen von Prüfungsstatistiken. Bestätigungen und Duplikate ihrer Zeugnisse können auch ehemalige Studenten im Akademischen Prüfungsamt erhalten. Das Prüfungsamt ist neben der Verwaltung auch für die Archivierung der Studienunterlagen zuständig. Das Akademische Prüfungsamt ist eine feste Institution an jeder deutschen Hochschule.

Die Studenten haben grundsätzlich alle Anmeldungen zu Prüfungen und Teilprüfungen bei dem Akademischen Prüfungsamt vorzunehmen. Meist gibt es für jeden Studiengang einen zuständigen Mitarbeiter im Prüfungsamt.


Auch die Abmeldungen für entsprechende Prüfungen erfolgen ebenso beim Akademischen Prüfungsamt. In einigen Fachrichtungen ist es jedoch zulässig, dass die Anmeldung direkt zum zuständigen Lehrstuhl vorgenommen werden.

Vor einigen Jahren war der Gang in das Akademische Prüfungsamt für jeden Studenten eine Geduldsprobe. Da für jede Prüfungsleistung vorgesprochen werden mußte, bildeten sich oft lange Warteschlangen. Heute kann sich der Student in der Regel ohnline zur Klausur anmelden.

Das Prüfungsergebnis wird ihm vom Hochschullehrer ebenfalls elektronisch übermittelt. Im Akademischen Prüfungsamt sind heute elektronische Leistungsnachweise üblich. Bei Anmeldungen für Master-, Bachelor- und Diplomarbeiten muss jedoch weiterhin persönlich im Akademischen Prüfungsamt vorgesprochen werden.

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